Meinungsfreiheit
Die Meinungsfreiheit,ist das gewährleistete subjektive Recht auf freie Rede sowie freie Äußerung und (öffentliche) Verbreitung einer Meinung in Wort, Schrift und Bild sowie allen weiteren verfügbaren Übertragungsmitteln. Gewährleistet durch Art. 5 Abs. 1, S. 1, 1. Hs. des Grundgesetzes (GG) |
|
|